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Wofür im Ausland gründen?

Es mag sich die Frage ergeben, wozu man als europäischer Unternehmer bei der Fülle der unterschiedlichen Unternehmensformen ausgerechnet im Ausland gründen soll. Diese Frage lässt sich leicht beantworten:

 

       Auf Grund der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

       Zur Vermeidung von Durchgriffshaftungen

       Zur Ermöglichung eines geschäftlichen Neustarts

       Vermögensschutz

       Zur Gewinnung freier, nicht rückzahlbarer Liquidität aus dem Verkauf von Aktien

       Anonymität

       freie Wahl des Firmennamens

       keine Befähigungsnachweise oder Meisterbriefe erforderlich

       nahezu jede Geschäftstätigkeit erlaubt

       Neustart bei bestehendem Gewerbeverbot

       Aufbau einer neuen Bonität

       geringe fortlaufende Kosten

       Niederlassungen in Ihrem Heimatland ohne Stammeinlagenpflicht

 

Nicht erst seit Öffnung der gemeinsamen Märkte besteht in Europa die Möglichkeit, mit einer ausländischen Rechtsform (Ltd., Inc., S.A. u.a.) haftungsbefreit in Europa tätig zu werden. Zwar hat jede Einzelne der oben genannten Gesellschaftsformen ihre Vor- und Nachteile; der hauptsächliche Unterschied besteht jedoch in der in zahlreichen europäischen Staaten herrschenden steuerlichen Belastung.

Wir können Ihnen hier einen Weg der Problembewältigung anbieten, indem wir für Sie ordnungsgemäß eine Firmengründung im Ausland vollziehen, oder eine bereits bestehende Gesellschaft ins Ausland verlagern. Warum wollen nicht auch Sie von den vielen Vergünstigungen profitieren, die einem Unternehmer im Ausland gesetzlich zuteil werden?

Selbstverständlich kann eine im Ausland gegründete Firma ohne rechtliche Problematiken auch in allen europäischen Staaten geschäftlich aktiv werden. Dies hat der europäische Gerichtshof in mehreren aktuellen Grundsatzurteilen eindeutig bekräftigt und es gibt entsprechende bindende Handelsabkommen. Es spricht also nichts dagegen, die Ihnen gebotenen wirtschaftlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

 

Nicht zu vergessen ist auch die außerordentlich schnelle Abwicklung. Wochen- oder monatelange Gründungszeiten wie in Deutschland sind in den von uns angebotenen Ländern ausgeschlossen. Wenn gewünscht veranlassen wir die Gründung Ihrer Gesellschaft binnen 48 Stunden. Dabei ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht notwendig. Es fallen für Sie keinerlei Behördengänge an!

 

Zu jeder Firmensgründung

erhalten Sie ein komplettes Firmenkit (Ringordner) mit allen wichtigen Dokumenten. Je nach bestelltem Leistungsumfang beinhalten unsere Angebote zur Firmengründung u. a. folgende Leistungen:

  • juristische Firmengründung im Gründungsland
  • behördliche Stammkapitaleintragung
  • staatliche Apostille (Internationale Oberbeglaubigung)
  • Zahlung aller staatlichen Gebühren
  • Stellung des Firmensitzes (keine Postfach Adressen)
  • staatliche Gründungsbescheinigung „Certificate of Incorporation“
  • Memorandum der Gesellschaft (Gesellschaftsvertrag)
  • Junta general de socios (Sitzungsprotokolle)
  • Generalvollmacht 
  • sämtliche Versandkosten weltweit
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