Firmengründung in Spanien
Unser Haus bietet Ihnen die Organisation und Begleitung einer Firmengründung einer EU-GmbH in Spanien an. Die Gründung oder Übernahme einer S.L. Vorratsgesellschaft erfolgt binnen 2-3 Wochen. In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. (Sociedad con Responsabilidad limitada) einer immer größeren Beliebtheit. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen, in welchem Land er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den vergangenen Jahren auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital eine GmbH oder AG in Spanien. Anziehend für Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung in Spanien und das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität. Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf gesteigertes Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben zurückblicken kann. Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L. Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorlegen (auf Wunsch vermitteln wir Sie gern an einen deutsch sprechenden Steuerberater). Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag vorgenommen.
Vorteile einer spanischen S.L. in der Kurzübersicht:
Die spanische GmbH ist hervorragend geeignet, um mit ihr als Repräsentanz oder unselbständige Zweigstelle in Deutschland zu arbeiten
Eine S.L. ist EU-weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig
Das Stamm-Kapital der spanischen GmbH beträgt nur einen Bruchteil der deutschen GmbH, nämlich nur € 3.006,00
In Spanien gibt es keine Geschäftsführer Durchgriffshaftung. Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben bietet sehr viele Vorteile
Die spanische S.L. ist als volle EU-Firma weltweit akzeptiert
Der spanische Steuersatz für eine GmbH ist weit niedriger als der deutsche
Nach den EU-Bestimmungen kann jede spanische GmbH auch nach Deutschland verlegt werden. Dies geschieht in der Form der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle.
Die Besteuerung ist niedrig: Die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben ist in der Praxis wesentlich großzügiger als bei einer deutschen GmbH
Keine Meisterbriefe erforderlich! Der Inhaber einer spanischen Handwerks-S.L. braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, selbst dann, wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt.
In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland